Neu für 2017 !!!

Gefördert wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern, Photovoltaikanlagen, Stromspeichern sowie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Anlagen im Bundesland Kärnten. Einreichen können alle Betriebe, Privatzimmervermieter, öffentliche Einrichtungen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie gemeinnützige Vereine. Unter gesondert definierten Bedingungen können auch Privatpersonen für thermische Solaranlagen, PV-Stromspeicher und der Förderungsaktion Heizungsfit ansuchen. Diese Förderungsrichtlinie gilt nicht für Förderungsgegenstände der Kärntner Wohnbauförderung!

Diese Richtlinie tritt mit 01.01.2017 in Kraft und ist bis zum 31.12.2018 gültig.

Klick>: Mehr Details hier